Seit 2013 ist durch eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz für Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben. Es geht hierbei um die Erhebung von Gefahren im Arbeitsalltag.
„Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische
Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Z 7 ASchG)“.
Sie als Unternehmen benötigen Unterstützung bei
- … der Planung und Durchführung der Evaluierung (Prozessschritte, Beteiligte, Zeitraum)
- … der Ermittlung und Beurteilung der Belastungen
- … der Ableitung und Festlegung von Maßnahmen
- … der Umsetzung der Maßnahmen
- … Überprüfung der Wirkung der Maßnahmen
Dann melden Sie sich bei mir! Ich freue mich auf Sie!