Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Sie bekommen die Gelegenheit über ihr Anliegen, Wünsche oder auch offene Fragen zu sprechen und mir ihre Erwartungen mitzuteilen. Ich informiere Sie über meine Arbeitsweise und die Methoden, die ich anwende.
Das erste Gespräch (30 Minuten) ist grundsätzlich kostenlos und soll die Möglichkeit bieten, herauszufinden, ob ein gemeinsames Arbeiten denkbar ist.
Sollte dies von beiden Seiten aus in Ordnung gehen, dann werden individuell, flexibel Termine vereinbart. Eine Einheit (50 Minuten) kostet 85,- Euro.
Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen leider noch keine Therapiekosten, fragen Sie aber zur Sicherheit nach.
Auf Anfrage und nach Verfügbarkeit ist ein ermäßigter Tarif möglich.
Bitte sagen Sie Ihren ausgemachten Termin spätestens 24 Stunden vorher ab. Danach muss die volle Einheit verrechnet werden.
Verschwiegenheit- Schweigepflicht
Nach § 37 Psychologengesetz 2013 bin ich zu Verschwiegenheit verpflichtet. Selbstverständlich beinhaltet dies auch absolute Verschwiegenheit gegenüber Arbeitgebern oder Verwandten.
Eine Ausnahme hinsichtlich der Schweigepflicht gibt es allerdings: bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, bin ich dazu verpflichtet, meine Schweigepflicht zu durchbrechen und Meldung zu erstatten – zu Ihrem Wohl oder zum Wohl eines anderen.
Im Fall von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahre) ist auch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz zu beachten. Gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht in solchen Fällen eine schriftliche Meldepflicht an den Kinder- und Jugendhilfeträger und eine Mitwirkungspflicht.